Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie nicht mehr selbst entscheiden kann – z. B. durch Krankheit, Unfall oder Bewusstlosigkeit. Sie dient dazu, den Willen des Patienten in solchen Situationen zu wahren.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vollmacht, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) dazu ermächtigt, im Ernstfall rechtliche und persönliche Angelegenheiten für sie zu regeln – z. B. Gesundheit, Finanzen oder Behördenkontakte –, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer einsetzen soll, falls sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie kann auch festlegen, wer nicht Betreuer werden soll. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht entscheidet hier das Gericht, folgt aber in der Regel dem Wunsch der betroffenen Person.
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, mit der eine Person einer anderen erlaubt, sie in nahezu allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten – z. B. bei Verträgen, Bankgeschäften oder Behördengängen. Sie gilt in der Regel sofort und ohne Einschränkungen, oft auch über den Tod hinaus. Daher erfordert sie großes Vertrauen in den Bevollmächtigten
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